Einstellung Strafverfahren | Staatsanwaltschaft
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Beschluss vom 30. Mai 2022BEK 2021 207MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsident lic. iur. Stefan Weber,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.In SachenA.________,Privatklägerin und Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwältin B.________,gegen1.C.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,erbeten verteidigt durch Rechtsanwältin D.________,2.Staatsanwaltschaft,2. Abteilung, Postfach 1201, 6431 Schwyz,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin E.________,betreffendEinstellung Strafverfahren(Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 7. Dezember 2021, SU 2020 269);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.A.________ erstattete am 12. Mai 2020 gegen C.________ Strafanzeige und stellte Strafantrag wegen sexueller Belästigung, Tätlichkeiten und anderer möglicher Delikte anlässlich der physiotherapeutischen Behandlung am 13. Februar 2020 (U-act. 3.1.01). Die Staatsanwaltschaft eröffnete eine Strafuntersuchung (U-act. 9.1.01) und liess die Beteiligten durch die Polizei einvernehmen. Dabei wurde die Strafantragstellerin zufolge einer Gegenanzeige auch als der falschen Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege, üble Nachrede und Beschimpfung beschuldigte Person befragt (U-act. 10.1.01 ff.). Ausserdem vernahm die Staatsanwaltschaft die ehemalige Vorgesetzte des Beschuldigten als Zeugin ein (U-act. 10.1.07). Wie mit Untersuchungsabschluss angezeigt (U-act. 14.0.01) stellte die Staatsanwaltschaft am 7. Dezember 2021 das Strafverfahren gegen den Beschuldigten betreffend sexuelle Belästigung (
Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsident lic. iur. Stefan Weber,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.
In Sachen
A.________,Privatklägerin und Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwältin B.________,gegen1.C.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,erbeten verteidigt durch Rechtsanwältin D.________,2.Staatsanwaltschaft,2. Abteilung, Postfach 1201, 6431 Schwyz,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin E.________,
betreffend
Einstellung Strafverfahren